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Dienstag, 17. August 2010

Um die Ecke gerechtet

Spannender Fall, kann man einem Künstler verbieten, sich auf seine eigene Skulptur zu beziehen? In Kürze: Bildhauer David Ascalon erschafft Anfang der 1990er in Harrisburg, Pennsylvania ein Kunstwerk zum Angedenken des Holocausts. Das Werk besteht vereinfachend gesagt aus einem ungebrochenen Kern aus glänzendem Edelstahl - Symbol für die Juden - der von deutlichen dunklerem und meiner Meinung nach bedrohlich aussehendem Stahl eingefasst wird, der die Nazis/Deutschen etc. symbolisiert.

Jetzt "restauriert" die Stadt Harrisburg, PA das Stück und ersetzt den dunklen Stahl außen durch denselben hellen Stahl, der die Juden symbolisiert. Ein- und diesselbe Stahlsorte symbolisiert jetzt in Ascalons Formensprache sowohl Opfer als auch Täter. Ascalon empfindet das zu Recht als Beeinträchtigung seines Werks und Rufs. Gegen ein solches Vorgehen hat er an sich auch nach amerikanischem Urheberrecht Anspruch.

Nur hat die Stadt Harrisburg das Ganze vorausgesehen. Sie hat Ascalons Namen vom Kunstwerk getilgt und ihm einen cease-and-desist geschickt, in dem Sinne, dass er die Skulptur nicht mehr als die seinige ausgeben darf. Während das in Europa ein klarer Fall pro Ascalon wäre, scheint die US-Gemengelage unübersichtlicher. Es ist eventuell möglich, Kunstwerke zu entstellen, wenn man den Originalkünstler verschweigt.

In ausführlich und englisch auf dem 1709 Blog.

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