Sinnvoll wäre hier eine Dreiteilung des Themas in Studie, Spiegel-Artikel und Reaktionen des Nets. Zwischen mir und der Studie liegt allerdings noch ein dreistelluger Eurobetrag, oder die Wartezeit, bis die Bibliotheken "Geschichte und Wesen des Urheberrechts" einsortiert haben. Für den Anfang muß die zweistufige Sparbetrachtung zu Artikel und Reaktionen reichen. Wobei der zweite Teil, meine Reaktion auf die Reaktion anderer Leute, auch erst morgen kommt.
In der Einordnung liegt der Spiegel meines Erachtens falsch
"Seine Erkenntnisse sorgen in der Fachwelt für Aufregung. Denn bislang galt das Urheberrecht als große Errungenschaft und Garant für einen florierenden Buchmarkt"läßt sich so nicht halten. Die Arbeiten von Robert Darnton und anderen zu den florierenden Raubdruckern im vorrevolutionären Frankreich sind schon auch ein paar Jahre alt, der Aufschwung des frühen Hollywoods durch mangelnde Copyright-Durchsetzung an der Westküste ebenso allgemein akzeptiert, wie der Aufschwung der amerikanischen Verlage durch Raubdrucke englischer Autoren. Im - besser erforschten - Patentrecht, gibt es dazu noch die Standardbeispiele der Schweizer Chemischen Industrie und der Niederländischen Elektroindustrie, die sich in patentrechtsfreien Zeiten entwickelten. Auch wenn der Spiegel natürlich recht hat, in der derzeitigen Lobbyismus geprägten Debatte wird lieber Gebetsmühlehaft "Viel Schutz hilft viel, egal wem, warum und wozu" wiedergekaut.
Soweit ich das, ohne die Studie zu kennen, beurteilen kann, ist aber Höffners Ansatz tatsächlich in gleich zweierlei Hinsicht originell. Zum einen in der ausführlichen Empirie - sowas gab es bisher eher selten und dann wie gesagt zum Patentrecht. Zum anderen in der Übertragung von reger Publikationstätigkeit zum ökonomischen Aufschwung. Das behandelt der Spiegel dann zum Glück ausführlich und detailliert und unbedingt lesenswert. Denn während die Wissenschaft durchaus noch streitet, wie denn nun wirklich der Einfluß des Patentrechts auf die Innovationsfähigkeit aussieht, scheint das Urheberrecht da auch eine größere Rolle zu spielen, als gedacht.
Und am Rande: das Statute of Anne von 1708/1710 verdankt seine Existenz allein den Verlegern und war zu deren Schutz konzipiert. So gesehen wäre ein Leistungsschutzrecht da sogar ein passender Nachfolger und gegen "vergoldeten Droschken" hätte sicher auch der ein oder andere heutige Verlagsvertreter nichts einzuwenden.
1 Kommentar:
wirklich sensationell daran ist, dass es für mich durch den spiegel-artikel plötzlich extrem unkompliziert geworden ist, leuten zu erklären, was du eigentlich machst...
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